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Tipps für Verkäufer

Erster Eindruck zählt: Eine sorgfältig vorbereitete Ortsbesichtigung eines aufgeräumten Objektes kann die Verkaufschancen wesentlich erhöhen. Es muss nicht gleich ein teures Home-Staging sein. Eine besenreine, leerstehende Immobilie regt das Vorstellungsvermögen und die Phantasie des Interessenten an.
 
Führung übertragen: Überlassen Sie Ihrem Makler die Führung bei der Besichtigung. Ein guter Makler kann Ihr Objekt objektiv und werbewirksam präsentieren. Er ist nicht emotionell an das Objekt gebunden, beobachtet die Reaktionen des Kaufinteressenten, erfragt seine Vorstellungen, beantwortet qualifiziert seine Fragen und schafft damit das notwendige Vertrauen für den Vertragsabschluss.
 
Transparenz wahren: Jeder Kaufinteressent will die bestmögliche Informationsbasis für seine Entscheidung so schnell wie möglich haben. Es besteht kein Grund zur Sorge, wenn Sie nicht über alle notwendigen Informationen verfügen, was eigentlich der Regelfall ist. Sie können Ihren Makler für die Beschaffung der notwendigen Informationen bevollmächtigen. Ein ernsthafter Kaufinteressent sollte bereits vor der Besichtigung alle relevanten Informationen erhalten haben. Es beschleunigt den gesamten Verkaufsprozess und steigert das Vertrauen des Interessenten.
 
Mängel offenlegen: Verschweigen Sie nichts, was den Einfluss auf die Kaufentscheidung des Interessenten haben könnte. Das richtige Informationsverhalten begrenzt ihre rechtlichen Risiken. Ein guter Makler kann selbst schwerwiegende Mängel so präsentieren, dass er damit das notwendige Vertrauen des Kaufinteressenten gewinnt. Mancher konzeptioneller Mangel (z.B. übergroße Räume) kann bei einer angemessenen Darstellung bei bestimmten Interessenten sogar verkaufsfördernd sein.
 
Modernisierung prüfen: Lassen Sie den Werteinfluss einer möglichen Modernisierung, einer Instandsetzung, einer Mängelbeseitigung vor dem Verkauf durch Ihren Makler oder Sachverständigen prüfen. In vielen Fällen, gerade bei niedrigen Bodenwertniveaus und hochpreisigen Objekten, ist die Werterhöhung durch solche Maßnahmen viel geringer als die Investitionskosten.
 
Gesetze beachten: Die sich ständig ändernde Gesetzeslage und Rechtsprechung stellt viele Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Ein professioneller Makler, der sich permanent fortbildet, wird die fallspezifischen rechtlichen Risiken rechtzeitig erkennen, Sie informieren und ggf. einen erfahrenen Rechtsanwalt im Vorfeld konsultieren.
 
Im Markt bleiben: Eine übertriebene Kauf- oder Mietpreisvorstellung kann den Vermarktungsprozess erschweren und zur Unzufriedenheit Ihres Vertragspartners führen. Darüber hinaus können Sie in Konflikt mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften geraten. Vertrauen Sie auf die Marktexpertise Ihres Maklers. Sie können sich ebenfalls eine Zweitmeinung eines qualifizierten Sachverständigen einholen.
 
Exklusivität wagen: Ein Makler kann in den meisten Fällen nur bei einer Alleinbeauftragung für Sie effizient und erfolgreich tätig werden. Eine exklusive Beauftragung wirkt sich in den meisten Fällen positiv auf den erzielbaren Kaufpreis und die Geschwindigkeit der Vermarktung aus. Die Akzeptanz einer einfachen, nichtexklusiven Beauftragung kann ein Hinweis auf eine schwierige Geschäftslage des Maklerbüros oder mangelnde Ernsthaftigkeit sein. Das Engagement des Maklers ist bei einer einfachen Beauftragung grundsätzlich limitiert.
 
Interessenkollision meiden: Vereinbaren Sie mit Ihrem Makler, ob er auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig sein darf. Lesen Sie sorgfältig den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklerbüros. Nur in bestimmten Fällen kann die Teilung der Maklervergütung zwischen den Parteien sinnvoll sein. Wenn Sie einen Makler beauftragen und dieser von Ihrem Vertragspartner, der grundsätzlich gegenteilige Interessen als Sie verfolgt, vergütet wird, riskiert der Makler eine Interessenkollision. Das Argument: die Vermarktung sei für Sie kostenlos ist zweifelhaft. Die Vergütung durch den beauftragenden Verkäufer kann in ihrer Gesamtheit selbst bei der Zahlung der Provision durch den Verkäufer zu wesentlich höheren Nettoverkaufserlösen führen, als bei der Übernahme der Provision durch den Käufer.

 
HINWEIS: Die oben aufgeführten Informationen ersetzen nicht eine ausführliche, individuelle Beratung. Sie sind nicht abschließend und wegen ihres allgemein gehaltenen Charakters lediglich für allgemeine Informationszwecke bestimmt. Jede Haftung für Vollständigkeit, Qualität, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen wird ausgeschlossen.
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