Erbschaft - Immobilienservice für Steuerberater
Nachlass
Service für Steuerberater
Rechtssicherheit nach § 198 BewG
Ersparnisse durch rechtzeitige Vermarktung gemäß § 198 BewG Absatz III
Die pauschalen Ansätze der Finanzverwaltung bei der Erbschaftssteuer führen oft zu einer überhöhten Steuerlast für Ihre Mandanten. Je individueller die Immobilie ist desto größer können die finanziellen Nachteile durch die hochstandardisierten, oft pauschalen Bewertungen der Finanzverwaltung für Ihren Mandanten sein. Wir unterstützen Sie bei dem „Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes“ gemäß § 198 BewG. Die qualifizierten, in Kooperation mit dem Sachverständigenbüro Cimprich und JC ESTATE GMBH erstellten Verkehrswertgutachten berücksichtigen individuelle Wertminderungen wie Instandhaltungsstau oder bauliche Mängel, die in Standard-Berechnungen unberücksichtigt bleiben. Die rechtzeitige Vermarktung der Immobilie Ihres Mandanten und der erzielte Kaufpreis können gemäß § 198 BewG Absatz III ebenfalls eine sehr solide Grundlage für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes liefern. Mit der Präzision eines Ingenieurs liefern wir Ihnen die dokumentierte Basis für eine effektive Steueroptimierung. Vertrauen Sie auf einen Partner, der die Sprache der Bilanzen und der Bautechnik gleichermaßen beherrscht.
Betreuung von Erben und Testamentvollstreckern
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Geprüfter Immo-Erbrechts-Experte (SPRENGNETTER-Akademie)
Wertermittlung
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
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